K 5026

Berufliche Qualifizierungsmaßnahme zur sozialpädagogischen Fachkraft im Bereich Kita und eFöB - Basisfortbildung

 

 

Anerkannt als Bildungszeit gemäß § 11 BiZeitG. Mehr Informationen zum Thema Bildungszeit finden Sie HIER.

 

Ziele:

Die Weiterbildung für Quereinsteigende in der Tätigkeit einer Erzieherin oder eines Erziehers einem mit qualifizierten Berufsabschluss (ehemals verwandte Berufsgruppe) führt zur zertifizierten Anerkennung als "Sozialpädagogische Fachkraft im Bereich Kita und eFöB".

Inhalte und Methoden:

Die Inhalte der Weiterbildung basieren auf dem vorgegebenen Weiterbildungsplan „Berufliche Qualifizierungsmaßnahme zur sozialpädagogischen Fachkraft im Bereich Kita und eFöB“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie von Berlin im Umfang von 184 Stunden. Es werden Inhalte aus allen Lernfeldern bearbeitet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf folgenden Themen:

- Methoden der Selbstreflexion, Motive für die Berufswahl
- Arbeit an der professionellen Haltung
- Analyse von Arbeitsfeldern
- Das Bild vom Kind, pädagogische Wertevorstellung und
  pädagogische Beziehungsgestaltung
- Kommunikationsmodelle, Kommunikation und
  Gesprächsführung
- Grundlagen didaktischer Planung
- Entwicklungspsychologie, Entwicklungsbesonderheiten
- Diversität von Lebenswelten und deren Bedeutung für die
  pädagogische Arbeit
- Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren,
  Sprachbildung, Sprachlerntagebuch
- Bildungsauftrag nach SGB VIII
- Berliner Bildungsprogramme (Kita und Grundschule)
- Gestaltung von Bildungsprozessen in den verschiedenen
  Bildungsbereichen (Spiel, Bewegung, Musik, Ästhetik,
  Kunst, Medien, Natur und Umwelt...)
- Familie im Wandel, Familie mit ihren Funktionen und in
  ihrer Vielfältigkeit
- Zusammenarbeit mit Eltern (Kompetenzen erkennen und
  stärken, Elterngespräche, weitere Methoden der Zusammenarbeit)
- Eingewöhnung
- Arbeit im Team (multiprofessionelle Teams,
  Teamentwicklung, Teamrollen, Umgang mit Konflikten)
- Kooperationspartner:innen, institutionelle Kooperation
  und Vernetzung
- Rechtliche Grundlagen (SGB VIII, KitaFöG...)
- Aufsichtspflicht
- Kinder- und Jugendschutz, Kindeswohlgefährdung

Die Teilnehmenden schreiben einen Praxisbericht und präsentieren diesen im Rahmen eines Fachgesprächs. 
Zum erfolgreichen Bestehen sind 90 % Anwesenheit erforderlich.


Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anerkennung als Quereinsteiger:in und die Teilnahmeberechtigung, erstellt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin sowie die Tätigkeit in einer Kinderbetreuungseinrichtung während der Weiterbildung. Das Mindestsprachniveau wird durch die Senatsverwaltung vorgegeben.

Quereinsteigende mit einer Auflage von 300 Stunden müssen einen Kombinationskurs besuchen.

Zielgruppen:

  • Quereinsteiger:innen (Quereinstieg )

 

Termin:

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